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BVerwG, 21.07.1959 - I C 200.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1957 - IX G 37/57
- BVerwG, 21.07.1959 - I C 200.57
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- BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.07.1959 - I C 200.57
Der Senat hatim Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.56 - (NJW 1958 S. 1553 = RdL 1959 S. 26), das zwischen den Streitteilen ergangen ist, hierzu u.a. folgendes ausgeführt: Die Wirkung des Umlegungsbeschlusses erschöpfe sich nicht nur in rechtsgestaltenden Maßnahmen; soweit er die rechtliche Grundlage für die Befugnisse und weiteren Entscheidungen der Flurbereinigungsbehörde und der Teilnehmergemeinschaft bilde, sei er jedenfalls auch begrifflich einer Aussetzung zugänglich.